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Informationen der Spartenleitung zur Kyu-Prüfungsordnung

11.10.2017

In der Grundsatzordnung vom 13.11.2016 des DJB (Deutscher Judobund e. V.) ist zu den Kyu-Prüfungen festgehalten, dass bei den Kyu-Graden 8. Kyu – 6. Kyu, 4. Kyu und 2. Kyu kein Mindestalter besteht.

 

Es ist nur von einem „empfohlenen Alter“ die Rede.

 

Bezüglich der geltenden Vorbereitungszeiten ist zu beachten, dass hier eine regelmäßige Trainingsteilnahme an den wöchentlichen Trainingszeiten in unserem Verein, neben der Beherrschung der Prüfungsinhalte, Voraussetzung ist.

 

Für den 3. Kyu, 2. Kyu und 1. Kyu steht auch das Prüfungsfach „Kata“ an. Dies wird ab 2018 separat als interner Lehrgang von uns angeboten und geschult. Die Lehrgänge werden rechtzeitig auf unserer Webseite veröffentlicht.

 

Die Teilnahme an diesen Angeboten ist grundsätzlich freiwillig und es können selbstverständlich auch Angebote des NJV, BfV oder der Judoregion Hannover besucht werden.

 

Für die Prüfung zum 3. Kyu bzw. für die Vereinsfreigabe zur Prüfung für den 2. und 1.Kyu sind die entsprechenden Nachweise hinsichtlich besuchter Lehrgänge der Spartenleitung vorzulegen.

 

Zum eigenständigen Üben für das Prüfungsfach „Kata“ stehen nach Absprache die Samstage bzw. im jeweiligen Sommerhalbjahr auch der Mittwoch zur Verfügung.

 

Hemmingen, den 11.10.2017

Spartenleiter Judo

Bernd-Axel Schimmel

 

Bild zur Meldung: Informationen der Spartenleitung zur Kyu-Prüfungsordnung